Eine Regelüberwachung als positives Werkzeug? Bei R&P haben wir das möglich gemacht. Da das Thema Compliance bei Röhrich & Partner einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der jährlich relevanten Zertifizierungsmaßnahmen leistet, möchten wir euch dieses Thema einmal näherbringen.

Unter dem Begriff Compliance (= Regelüberwachung) versteht R&P die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten von R&P und seinen Mitarbeitern im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik, gewährleistet werden.

– Verstanden? Nein? Okay.

Also, unter der sogenannten Regelüberwachung werden alle Maßnahmen, welche für R&P, sowie für unsere Mitarbeiter zumutbar und regelkonform sind, aber auch gesetzlichen Ge- und Verboten zugrunde liegen, zusammengefasst. Zusätzlich dazu ist es uns wichtig, dass die Art und Weise wie wir unser Unternehmen führen, auch mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen einher geht.

Durch diese Regelüberwachung schaffen wir es Kosten zu vermeiden, die insbesondere durch Schäden, Strafzahlungen, notwendige Korrekturmaßnahmen oder Imageschäden entstehen können. Durch Compliance hat R&P einen wertvollen wirtschaftlichen Nutzen.

Grundlage für eine erfolgreiche Compliance Umsetzung? Die Individualität. Daher hat R&P seine eigens erstellte Compliance-Richtlinie. Die R&P Compliance-Richtlinie soll uns als wichtiger Bestandteil des unternehmensübergreifenden Risikomanagements R&P präventiv vor Fehlverhalten bewahren, welches auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht. Hierbei können Compliance bedingte Risikokosten vermieden oder vermindert werden.


Um eine individuelle und effektive Compliance-Organisation aufstellen zu können, findet Ihr hier unsere vier Grundpfeiler:

1. Identifikation von Risiken

  • Benchmarking
  • Identifikation und Analyse des rechtlichen Risikos
  • Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen

2. Internes Informationssystem

  • Einschätzung des Schulungsbedarfs
  • Entwicklung und Verbesserung von Unternehmensrichtlinien

3. Internes und Externes Kommunikationssystem

  • Meldesystem für Verstöße
  • Entwicklung von Verfahrensabläufen bei Beschwerden
  • Kontakte mit Behörden

4. Internes Kontrollsystem

  • Berufung eines Compliance-Beauftragten oder Risikomanagers
  • Entwicklung von Kontrollverfahren und Kommunikationsabläufen.

Bei Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte sollte einer positiven Umsetzung der Compliance somit nichts mehr im Wege stehen. Viel Erfolg!